- 2179 - 1291. Januar 17. Olmütz. 16 Kal. Febr. ind. 4. Mesco und Boleslaw, Gebrüder, Herzoge von Oppeln, geloben in Gegenwart des Königs von Böhmen und Markgrafs von Mähren, Wenzel, diesem in der Erwerbung und Behauptung seiner Rechte, Länder und Güter wider Jedermann beizustehen, und zwar sollen sie, falls der König in Person an einem Kriegszuge theilnimmt, auch persönlich erscheinen, und auch wenn der König nicht dabei ist, auf dessen besonderes Verlangen. Diese ihre Hülfe haben sie unentgeltlich zu leisten, wenn es sich um die Verteidigung von Böhmen, Mähren, Polen, Schlesien, Krakau und Sclavien handelt, wenn sie dagegen als Helfer des Königs gegen andre Landestheile, nämlich Ungarn, Teutunea oder Alemania zu ziehen haben, haben sie auf eine Entschädigung Anspruch, deren Höhe durch eine Commission von 4 Mitgliedern (zur Hälfte durch den König, zur andern durch den Herzog bestimmt) festgesetzt werden soll. Dem König werden ihre Schlösser und Festen immer offen stehen. Dies beschwören sie auf ein Stück vom Kreuze Christi, wogegen der König auch den Herzogen Schutz und Beistand verspricht, Auslösung auf eigne Kosten im Falle einer Gefangennehmung, und Vermittelung resp. Herbeiführung einer schiedsrichterlichen Entscheidung im Falle eines Streites mit einem der andern polnischen Fürsten. Z.: Die Bischöfe Arnold v. Bamberg und Dietrich v. Olmütz, die Herzöge Kazimir v. Beuthen und Nicolaus v. Troppau, Bruder Gottfrid v. Klyngenvels, Grosspräceptor der Johanniter für Deutschland und die Pröpste Johann v. Wyschehrad und Johann v. Saatz. Aus einem Notariatsinstrumente von 1341 im Wiener Hof- und Staatsarchiv, abgedruckt bei Fiedler, Böhmens Herrsch. in Polen, Beilage 1. Archiv für die Kunde Oestreich. Geschichtsquellen XIV. 172. Ueber Wenzels Gelangung auf den polnischen Thron vgl. die Königssaaler Geschichtsquellen ed. Loserth (Fontes rer Austriac. Ss. VIII.) p. 101 und dazu Palacky Gesch. Böhmen II. 1. 365. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |